Die Leistungen der Unfallversicherungen


Wer sich für den Abschluss einer privaten Unfallversicherung entscheidet, hält eine Police in der Hand, die sich im Ernstfall durchaus rechnet. Neben Unfallrisiken lassen sich auch Folgen von Verrenkungen, Zerrungen oder Muskelrissen versichern. Sobald Infektionen auf die Einwirkung einer Unfallverletzung zurückgehen, werden auch diese durch die Versicherung anerkannt.

Konkret äußert sich der Schutz auf unterschiedliche Art und Weise. Tritt nach Unfällen eine dauerhafte Beeinträchtigung der Gesundheit bzw. Leistungsfähigkeit ein, so greift an dieser Stelle die Invaliditätsleistung. Der Versicherte kann aus seinem Vertrag entweder eine Einmalzahlung oder aber die lebenslange Rente wählen, sofern er bereits das 65. Lebensjahr erreicht hat. Über die Höhe entscheidet die sogenannte Gliedertaxe, jedem Körperteil wird dabei ein gewisser Betrag zugeordnet. Erreicht die Invalidität einen bestimmten Grad, erhöht sich die Invaliditätsleistung um einen vorher festgelegten Prozentsatz. In den Versicherungsverträgen ist dann von der Progression die Rede. Führt ein Unfall dagegen im Zeitraum eines Jahres zum Tod des Versicherten, erhalten die Hinterbliebenen eine Todesfallleistung, die allerdings unter der vereinbarten Deckungssumme im Fall der Invalidität liegt.

Im Vergleich der einzelnen Versicherungsgesellschaften zeigt sich schnell, dass hier zwischen einzelnen Anbietern zum Teil große Unterschiede herrschen. Besonders Unfälle, die mit einer starken mechanischen Belastung oder Verbrennungen im Bereich des Gesichts einhergehen, können eine kosmetische Operation notwendig machen. Dass auch diese Leitungen zu einem gewissen Umfang in einer privaten Unfallversicherung mit abgedeckt werden, wird jeden Verbraucher sicher beruhigen.