Private Berufsunfähigkeitsversicherung


Wer berufsunfähig ist, muss nicht zwangsläufig auch erwerbsunfähig sein. Der Begriff der Berufsunfähigkeit wird immer dann verwendet, wenn man beschreiben möchte, dass eine Person aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr ihren erlernten bzw. zuletzt ausgeübten Beruf ausüben kann. Anders als der Begriff der Erwerbsunfähigkeit wird hier nicht ausgesagt, dass die betreffende Person gar keinen Beruf mehr ausüben kann. In beiden Fällen ist allerdings davon auszugehen, dass finanzielle Engpässe auf die betroffene Person zukommen. Ist man erwerbsunfähig kann man gar keiner Tätigkeit mehr nachgehen, die das finanzielle Auskommen sichert. Ist man berufsunfähig, kann man aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigung unter Umständen lediglich einer ganz anderen Tätigkeit als zuvor nachgehen. Dieses ist häufig mit großen finanziellen Einbußen, einem Statusverlust und der Herabsetzung des Lebensstandards verbunden. Es ist dementsprechend genauso wichtig, sich ausreichend vor einer Berufsunfähigkeit als auch vor einer Erwerbsunfähigkeit zu schützen.

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Eine Berufsunfähigkeitsversicherung setzt in der Regel dann mit der Leistungszahlung in Form einer monatlichen Rente ein, wenn absehbar ist, dass die versicherte Person länger als sechs Monate am Stück nicht ihrem erlernten bzw. zuletzt ausgeübten Beruf nachgehen kann. Dieses muss durch ein ärztliches Gutachten nachgewiesen werden. Ist zu Beginn einer Erkrankung für den Arzt nicht eindeutig prognostizierbar, dass diese zu einer Berufsunfähigkeit führen wird, die mindestens ein halbes Jahr dauert, kann die Versicherung im Nachhinein eine Erstattung leisten.

Die Beiträge zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind im wesentlichen vom gesundheitlichen Zustand, Alter, und Geschlecht des Versicherten, von der Berufsgruppenzugehörigkeit, vom gewählten Versicherungsschutz sowie von weiteren Versicherungsdetails abhängig.