Vertragskopplungen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung


Die Kopplung einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Risikolebensversicherung ist besonders für junge Familien äußerst attraktiv. Zumeist hatten sie noch nicht die Gelegenheit, ausreichend Rücklagen für den Fall zu bilden, dass ein Einkommen dauerhaft wegfällt. Durch die Risikolebensversicherung ist die Familie dabei gesichert vor den finanziellen Risiken, die sich aus dem Tod und somit zumeist auch durch den Wegfall eines Einkommens ergeben können. Durch die zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung erhält sie zudem Schutz vor dem Risiko, welches mit langwierigen Erkrankungen oder folgereichen Unfällen in Verbindung steht. Nur durch die Kombination beider Elemente ist man also am umfassendsten geschützt. Im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung werden bei der Risikolebensversicherung nicht die Prämien angespart und zu einem vertraglich festgelegten Zeitpunkt plus Zinsen und Überschüsse ausbezahlt, sondern sie dienen alleine der Absicherung des Todesrisikos, weshalb die Beiträge geringer ausfallen als bei einer Kapitallebensversicherung.

Ein Berufsunfähigkeitsschutz ist allerdings auch bei letzterer integrierbar, welches vor allem aufgrund der langen Laufzeiten Sinn macht. Ähnlich ist auch die Kombination mit einer Rentenversicherung zu betrachten. Es muss allerdings in jedem dieser drei Fälle beachtet werden, dass die Kopplung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Dieses schmälert zum Beispiel bei einer Rentenversicherung die zu erwartende Altersversorgung.

Auch bei der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge nach Rürup ist die Integration einer Berufsunfähigkeitsversicherung möglich. Hier zahlt der Staat durch die steuerliche Absetzbarkeit der Rürup-Beiträge quasi auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung mit. Dabei muss der Anteil der Beiträge, welcher für den Berufsunfähigkeitsschutz aufgewendet wird allerdings geringer sein als derjenige, der für die Altersvorsorge erbracht wird. Beachtet werden muss hier allerdings auch, dass bei dieser Kombination eine mögliche Berufsunfähigkeitsrente voll versteuert werden muss.