Fondsgebundene Rentenversicherung (Überschüsse in Fonds)


Vor dem Abschluss einer fondsgebundenen Rentenversicherung steht in der Regel ein Vergleich der unterschiedlichen Angebote. Dabei wird nicht nur bewertet, wie hoch die garantierte Rente am Ende sein wird, sondern was mit den erwirtschafteten Überschüssen geschieht. Schließlich handelt es sich dabei um das Kapital der Versicherten, die in der Regel ein Interesse an größtmöglichen Gewinnen haben. Schon allein aus diesem Grund sollte sich jeder Interessent also schon vor dem Unterzeichnen des Vertrages fragen, was mit dem Vermögen in Zukunft geschieht. Gerade Anlageformen, welche sich auf Investitionen in Aktien- oder Immobilienfonds und Rentenpapiere konzentrieren, werden früher oder später sicher Erträge erzielen. In der klassischen Kapitalanlage werden diese Gewinne in Form der Rendite ausgezahlt und stellen das eigentliche Anlageziel dar. Der Begünstigte entscheidet selbst, wie mit den Erträgen weiter zu verfahren ist.

In der fondsgebundenen Rentenversicherung präsentiert sich dagegen eine etwas andere Situation. Hier werden die Erträge der Fonds bzw. entstandene Überschüsse gänzlich anders behandelt und in der Regel wieder erneut investiert. Eine Garantie dafür, dass alle erwirtschafteten Überschüsse den Versicherten am Ende der Ansparphase ausgezahlt werden, gibt es dagegen nicht, da durch Schwankungen die Überschüsse aufgezehrt werden können. Allerdings lässt sich ein Teil der Erträge vor dem Auf und Ab an der Börse retten. Auf der einen Seite kann die Verwendung des Kapitals über das gewünschte Sicherheitsrisiko bestimmt werden und auf der anderen Seite bietet verschiedene Unternehmen eine Garantieverzinsung an. Beim Vergleich der einzelnen Rentenversicherungen sollte der Höhe dieser Verzinsung besondere Beachtung geschenkt werden.