Lebensversicherung


Die private Altersvorsorge rückt immer weiter in den Fokus der Verbraucher, da die gesetzlichen Renten auf lange Sicht lediglich die Grundsicherung im Ruhestand übernehmen kann. Erst durch privates Engagement und einen Abschluss entsprechender Finanzprodukte wartet ein angenehmer Lebensabend auf alle Arbeitnehmer.

Aufgrund der hohen Sicherheitsansprüche, denen Kapitalanlagen in diesem Zusammenhang unterliegen, greifen Betroffene immer wieder zu Lebensversicherung als Mittel der Alterssicherung. In diesem Zusammenhang muss in jedem Fall zwischen einer Versicherung unterschieden werden, die lediglich den Todesfall als Leistungszeitpunkt anerkennt, und einem Vertrag, welcher auch den Erlebensfall absichert und zu diesem Zeitpunkt eine Rente oder Einmalzahlung an den Versicherten ausschüttet. Im ersten Fall spricht man von der sogenannten Risikolebensversicherung: Zu den Begünstigten zählen hier vorrangig die Angehörigen des Versicherungsnehmers.

Generell eignen sich Verträge aus dieser Gruppe der Lebensversicherung nicht dazu, um als Instrument der direkten Altersvorsorge eingesetzt zu werden, da nach dem Ablauf der Versicherungszeit keine Auszahlung erfolgt. Ganz anders dagegen im zweiten Fall. Hier wird ein Vertrag abgeschlossen, der neben dem Todesfall auch auf den Erlebenszeitpunkt ausgerichtet wird. Sollte sich der Versicherte zu diesem Zeitpunkt noch bester Gesundheit erfreuen, versüßt das Kapital aus der Lebensversicherung die nächsten Jahre.

Aufgrund der Struktur und Verzinsung des eingezahlten Kapitals wächst das Vermögen über die Versicherungslaufzeit kontinuierlich an und wird aus den Überschüssen der Versicherungsgesellschaft noch zusätzlich gespeist. Das Modell der kapitalbildenden Lebensversicherung ist wesentlich besser dazu geeignet, um als Bestandteil der privaten Alterssicherung für den Ruhestand vorzusorgen. Wie hoch die Rendite am Ende wirklich sein wird, das kann heute noch niemand im Voraus sagen.

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