Direktversicherung über Lebens- / Rentenversicherungen


Fällt das Stichwort Direktversicherung, denken viele Verbraucher in der Regel zuerst an die Kfz-Versicherung. Dass damit auch eine Form der Altersvorsorge gemeint sein kann, entdecken Arbeitnehmer und Angestellte erst sehr viel später.

Es handelt sich bei diesem Modell zur Sicherstellung der finanziellen Verhältnisse nach dem Wechseln in den Ruhestand um einen Teil der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Hier tauchen neben der Direktversicherung unter anderem auch die Pensionskassen, Direktzusagen durch den Arbeitgeber oder Pensionsfonds wieder auf. Im Rahmen der Alterssicherung zählt die bAV zur 2. Säule und hat nach der gesetzlichen Rente lediglich eine ergänzende Funktion. Wie funktioniert aber eine Direktversicherung?

Der Arbeitgeber schließt bei einer Versicherungsgesellschaft seiner Wahl für Angestellte des Unternehmens Lebensversicherungen ab und tritt in diesen Verträgen auch als Versicherungsnehmer auf. Die Begünstigten bzw. die versicherten Personen sind aber Beschäftigte des Unternehmens und erhalten nach Ablauf der Laufzeit auch entsprechende Leistungen. Für Beitragszahlungen in die Versicherung stehen den Beteiligten unterschiedliche Wege offen. Zum einen kann der Arbeitgeber in seiner Funktion als Versicherungsnehmer die notwendigen Zahlungen veranlassen. Zum anderen haben auch die Beschäftigten im Rahmen der Entgeltumwandlung die Möglichkeit, für ihre persönliche Zukunft vorzusorgen. Für Arbeitnehmer bleibt damit am Monatsende auf dem Papier zwar weniger übrig, werden aber für die Beiträge Sonderzahlungen in Form des Urlaubs- oder Weihnachtsgeldes verwendet, kann sich der Abschluss einer Direktversicherung durchaus wieder lohnen. Der Vorteil liegt hier im Schutz des zusätzlichen Einkommens vor dem Abzug der Sozialversicherungsbeiträge, sofern sie aus dem ersten Dienstverhältnis stammen. Gleiches gilt für Beiträge aus der Entgeltumwandlung.