Direktversicherung über den Arbeitgeber


Maßnahmen zur Alterssicherung müssen nicht zwangsläufig von Angestellten ausgehen, auch Unternehmen können ihren Beschäftigten Leistungen im Fall der Rente oder Invalidität versprechen. Bekannt ist die betriebliche Altersvorsorge vor allem unter den Begriffen des Pensionsfonds und der Pensionskasse. Wesentlich unbekannter ist dagegen die Direktversicherung, welche durch den Arbeitgeber für einen Angestellten abgeschlossen wird.

Im Leistungsfall stehen dem Begünstigten Leistungen in Form einer Rente oder Einmalzahlung zu. Für einen Arbeitnehmer lohnt sich die Einzahlung in eine entsprechende Lebensversicherung vor allem aufgrund der Steuer- und Sozialabgabenfreiheit. Bedingung ist hierfür aber die Auszahlung als lebenslange Rente. Einmalbeträge müssten in jedem Fall normal besteuert werden. Die Höhe der steuerfreien Beiträge richtet sich nach dem Bruttoeinkommen, es dürfen nicht mehr als 4% gemessen an der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung in eine Direktversicherung eingezahlt werden, da sonst die Vorzüge verloren gehen. Stammt die Versorgungszusage aus den Jahren nach 2005, können die Steuervorteile noch einmal um 1.800,- EUR aufgestockt werden.

Natürlich profitieren von einer Direktversicherung auch die Unternehmen auf vielfältige Art und Weise, da die Beiträge bilanzneutral bleiben und auch keine Kosten für Einzahlungen in den Pensionssicherungsverein entstehen. Ein weiterer Vorteil gegenüber anderen Versorgungszusagen liegt in dem niedrigen Finanzierungsrisiko, da sich alle Ansprüche des Arbeitnehmers als versicherte Person einzig und allein gegen die Versicherungsgesellschaft reichten. Tritt der Leistungsfall ein, bleibt das Unternehmen von Forderungen der Beschäftigten verschont. Eine Direktversicherung nützt also allen Beteiligten, der Abschluss kann entweder in Form von Einzel- oder Gruppenverträgen durch den Arbeitgeber erfolgen.