Wertermittlung der Gebäudeversicherung


Die Wertermittlung spielt im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung eine herausragende Rolle, da sich hier entscheidet, welche Leistungen im Versicherungsfall gezahlt werden. Um die Versicherungssumme korrekt zu ermitteln, wird auf die Baupreise aus dem Jahr 1914 zurückgegriffen. Diese Methode ist zwar im ersten Moment für den Laien sicher verwirrend, hat sich in der Versicherungsbranche aber durchaus bewährt. Der sich daraus ergebende Wert für das vorliegende Gebäude wird mit einem Faktor, dem sogenannten Baupreisindex, multipliziert. Der Index selbst wird laufend angepasst und gibt damit die aktuellen Entwicklungen wieder.

Ein auf diese Weise ermittelter Wert für die Versicherungssumme wird auch als gleitender Neuwert bezeichnet. Für den Eigentümer eines Gebäudes wirkt sich diese Methode dahin gehend aus, dass der Versicherer trotz der Ermittlung dieser Summe auch darüber hinaus haftbar gemacht werden kann. Um den Versicherungswert zu bestimmen, kommen in der Regel Wertermittlungsbögen zum Einsatz. Daneben können aber auch Gutachter eine Immobilie schätzen oder die aufgewendeten Baukosten zur Berechnung des Gebäudewertes herangezogen werden.

Sollte die Anpassung des Bauindex nicht mehr den Vorstellungen des Eigentümers entsprechen, so kann dem widersprochen werden. In einem solchen Fall erfolgt die zukünftige Wertermittlung anhand der Neuwertmethode. Hierbei richtet sich die Versicherungssumme nach den üblichen Baupreisen, in die auch Konstruktions- und Planungsaufwendungen mit einfließen. Für die aktuellen Anpassungen ist aber nicht mehr die Versicherungsgesellschaft verantwortlich, sondern der Eigentümer einer Immobilie.