Rürup Rente


Selbstständige und Freiberufler, die nicht mehr als Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung für den Lebensabend vorsorgen, können leider keine Riester-Rente abschließen. Hier hat sich im Lauf der vergangenen Jahre eine andere Form der Alterssicherung etabliert, die unter der Bezeichnung Rürup-Rente bekannt geworden ist. Einige Finanzdienstleister greifen auch auf den Begriff der Basisrente zurück, meinen aber in der Regel damit einen Rürup-Vertrag.

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Ähnlich der Riester-Rente geht auch diese Form der privaten Altersvorsorge auf einen Ökonom zurück. Bert Rürup war als wirtschaftlicher Berater der damaligen Bundesregierung federführend an der Einführung beteiligt. Der Abschluss eines entsprechenden Rentenvertrages hat vor allem den Vorteil, dass die Ausgaben im Rahmen der Einkommenssteuer bis zu einem Betrag von 20.000,- EUR pro Jahr angesetzt werden können. Aufgrund dieser Tatsache richtet sich eine Rürup-Rente vor allem an Selbstständige, die mithilfe eines solchen Vertrages ihre steuerliche Belastung senken können. Erst zum Auszahlungsbeginn muss die Rente versteuert werden, der aktuelle Satz liegt bei 56% und soll bis 2040 bei 100% liegen. Beziehen Begünstigte zum Beispiel ab 2020 Leistungen aus der Riester-Rente, wird ein Anteil von 80% der Zahlungen dem Einkommenssteuersatz unterworfen.

Daneben bleibt das Kapital einer Rürup-Rente auch im Fall von Pfändungen vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt und wartet auf den Zeitpunkt der Auszahlung. Eher nachteilig wirkt sich dagegen der Verzicht auf ein Kapitalwahlrecht aus, lediglich 30% der vereinbarten Rentensumme können zu Beginn der Auszahlungsphase in Form eines Einmalbetrages aus der Rürup-Rente entnommen werden. Um im Todesfall das eingezahlte Kapital nicht gänzlich verfallen zu lassen, empfiehlt sich in jedem Fall der Abschluss einer Hinterbliebenen-Rente, welche den Angehörigen zugute kommt.