Der Versicherungsumfang bei der Hausratversicherung


Es empfiehlt sich wärmstens, die Versicherungsbedingungen der einzelnen Angebote im Bereich der Hausratversicherungen, sehr genau vor einem Abschluss zu prüfen. Nicht nur in der Beitragsgestaltung unterscheiden sich nämlich die einzelnen Versicherer, sondern auch hinsichtlich des Leistungsumfangs, den ihre Policen bieten.

So kann es zum Beispiel hinsichtlich der Übernahme von Schäden, die durch Blitzschlag und Überspannung entstehen, zu bedeutenden Unterschieden kommen. Teilweise arbeiten die Versicherer in diesem Bereich nämlich mit Begrenzungen, sodass nur ein gewisser Prozentsatz der gesamten Versicherungssumme für die Regulierung von Schäden dieser Art verwendet werden darf. Bei anderen Versicherern hingegen werden alle Schäden, die auf diese Weise entstanden sind, bis zur Höchstgrenze der gesamten Versicherungssumme übernommen. Sieht Ihr Versicherer eine Begrenzung vor, kann dieses unter Umständen dazu führen, dass Sie auf einem Teilbetrag Ihres Schadens sitzen bleiben – gerade dann, wenn sehr hochwertige und teure Geräte in Mitleidenschaft gezogen wurden.

Besitzen Sie ein teures Fahrrad, kann es sich durchaus lohnen, auf einen Einschluss in die Versicherung zu achten. Aber auch hier können sich die Versicherungsbedingungen unterscheiden: Findet eine sogenannte Nachtklausel Eingang in die Versicherungsbestimmung, ist das Fahrrad nur tagsüber versichert. Für die übrige Zeit gilt der Versicherungsschutz nur dann, wenn das Fahrrad in einem gesicherten Raum – etwa in einem Keller oder in der Garage – untergebracht wird. Ausnahmen hiervon sind den einzelnen Angeboten zu entnehmen.

Bedenken Sie zudem, dass eine Versicherung, die Sie vor zehn Jahren oder noch länger abgeschlossen haben, Ihnen unter Umständen nicht mehr den Schutz bieten kann, den Sie benötigen. Ihr individueller Versicherungsbedarf ändert sich nämlich über die Jahre. Neue, zum Teil wertvollere Gegenstände werden angeschafft, sodass Sie mit ihrer alten Versicherung unter Umständen unzureichend abgesichert sein können.