Schadensfall in der Hausratversicherung


Allen Personen, die bereits über eine Hausratversicherung verfügen, kann sich früher oder später die Frage stellen, was zu tun ist, wenn der Schadensfall eintritt.

Im akuten Fall sind Sie zunächst verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Dieses bedeutet zum Beispiel, dass Sie gestohlene Kreditkarten umgehend sperren lassen müssen oder zertrümmerte Fenster zu sichern, damit kein weiterer Folgeschaden auftreten kann. Falls vermutet wird, dass ein Verbrechen den Schadensfall verursacht hat, müssen Sie zudem umgehend die Polizei einschalten.

In einem zweiten Schritt müssen Sie den entstandenen Schaden schriftlich melden. Hierbei fertigen Sie eine Liste aller beschädigter oder entwendeter Gegenstände an. Sehr viel schneller und präziser geht dieses, wenn Sie schon im Vorfeld das gesamte Inventar mit dem dazugehörigen Wert aufgelistet haben. Bedenken Sie, dass Sie bei der Schadensmeldung eine Frist einzuhalten haben. Diese liegt zumeist bei einer Woche. Für den Fall, dass die Versicherungsgesellschaft den Schaden vor Ort kontrollieren möchte, empfiehlt es sich, die beschädigten Gegenstände zunächst aufzubewahren, bis eine Regulierung zugesagt bzw. geleistet wurde.

Müssen Sie aufgrund der Verwüstung ihrer Wohnung in einem Hotel übernachten oder eine Firma mit der Entsorgung der beschädigten Gegenstände beauftragen, melden Sie auch dieses der Versicherung und bewahren Sie entsprechende Quittungen auf, damit die Versicherung auch hierfür geradestehen kann.

Einige Versicherer bieten auch an, den entstandenen Schaden online zu melden. Hierdurch kann eventuell die gegebene Frist besser eingehalten werden. Angaben sind hierbei in der Regel zu persönlichen Daten, der Versicherungsnummer und zum Schadenereignis (Datum, Uhrzeit, Ursache, Schilderung des Schadens) zu machen.