Versicherte Personen in den Rechtsschutzversicherungen


Kinder lassen sich ab einem gewissen Alter nur noch in einem begrenzten Umfang durch die Eltern oder ältere Geschwister kontrollieren. Viel lieber geht der Nachwuchs auf eigene Faust in der Nachbarschaft auf Entdeckungsreise. Dass dabei auch Schäden am Vermögen der Nachbarn die Folge sein können, ist fast schon eine logische Folge. Und nicht immer wird dabei durch den Betroffenen die entsprechende Nachsicht geübt. Schnell wird die zu Bruch gegangene Fensterscheibe oder ein verschwundener Gartenzwerg zum Anlass einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Natürlich muss eine Familie noch weit darüber hinaus mit juristischen Gefahren rechnen. Leider viel zu oft wird aus einer Delle am Auto ein handfester Streit vor deutschen Gerichten. Schon während der Suche nach einer passenden Rechtsschutz-Versicherung stellt sich aus diesem Grund die Frage, wer alles von einem solchen Vertrag am Ende profitiert. An dieser Stelle stehen dem Versicherungsnehmer mehrere Wege offen. Familien können bei Antragstellung wählen, ob Ehepartner und Kinder ebenfalls durch die Rechtsschutz-Versicherung geschützt werden. Hierdurch wird ein optimaler Schutz aller Familienmitglieder unter dem Dach einer einzigen Versicherung gewährleistet und es steht jederzeit ein Ansprechpartner zur Verfügung.

Singles sind dagegen nicht an einer Versicherung interessiert, die einen größeren Personenkreis erfasst. Hier steht lediglich die eigene Person im Mittelpunkt des Interesses. Vergleicht man beide Individualversicherungen miteinander, unterscheiden sich die Verträge nicht in den einzelnen Leistungen. Lediglich die Beiträge variieren an dieser Stelle, da die Risiken bei einer versicherten Person natürlich wesentlich geringer sind. Wie hoch die Differenz am Ende ausfällt, hängt von den einzelnen Versicherungsgesellschaften ab, hier spielt unter anderem eine Rolle, welcher Tätigkeit die Angehörigen nachgehen und wie hoch der Selbstbehalt bemessen werden soll.