Entscheidungshilfen zur Rechtsschutzversicherung
Vor der Entscheidung für eine Rechtsschutz-Versicherung sollten die einzelnen Tarife natürlich miteinander verglichen werden, da keines der Angebote für sich allein Stärken und Schwächen offenbart. Besonders wichtig sind in diesem Zusammenhang natürlich Entscheidungshilfen, welche die Qual der Wahl vereinfachen und am Ende für die optimale Lösung sorgen.
Zuerst sollte sich jeder Interessent darüber klar werden, was eigentlich genau versichert werden soll, da im Alltag zwischen einzelnen Vertragsarten unterschieden wird. Neben beruflichen Rechtsschutzversicherungen kommen zum Beispiel die Verkehrs- oder Privatrechtsschutz zum Einsatz. In jedem dieser einzelnen Fälle erstreckt sich der Schutz immer nur auf ein bestimmtes Teilgebiet der Rechtswissenschaften. Wer lediglich an einer zusätzlichen Versicherung für den Straßenverkehr interessiert ist, kann also einfach auf andere Verträge verzichten und damit sogar noch bares Geld sparen.
Eine weitere Besonderheit, auf die jeder Antragsteller einen Teil der Aufmerksamkeit richten sollte, betrifft die Deckungssumme. An dieser Stelle können mitunter deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherungsgesellschaften auftreten, die Palette reicht von einigen 100.000,- EUR bis zu einer unbegrenzten Deckung. Gerade ein Rechtsstreit durch mehrere Instanzen kann durchaus die Grenze von 200.000,- EUR oder mehr erreichen, weshalb die Deckungssumme etwas höher angesetzt werden sollte.
Erscheinen die Angebote zu teuer, kann der Selbstbehalt eine wichtige Entscheidungshilfe sein. Damit verpflichtet sich der Versicherungsnehmer gegenüber der Versicherung, einen Teil der Kosten im Ernstfall aus eigenen Mitteln zu finanzieren. In der Regel müssen dafür 150 – 250,- EUR eingeplant werden, was sich bei den Beiträgen aber durchaus bemerkbar macht.
Gerade bei Paaren wird sicher auch der gegenseitige Schutz einer Rechtsschutz-Versicherung die entscheidende Rolle bei der Auswahl spielen – einige Unternehmen weiten den Umfang ihrer Tarife auch auf Betriebsangehörige aus. Als Single winken dagegen niedrigere Beiträge, wenn nur eine Person zu versichern ist.
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