Reisekrankenversicherung - Leistungen & Abschluss


Ferien im Ausland oder eine Geschäftsreise zu Handelspartnern werden immer wieder von Krankheiten und Unfällen überschattet. In einem solchen Fall ist es für die Betroffenen immer gut zu wissen, dass die Krankenversicherung für eine ambulante oder stationäre Behandlung aufkommt. Leider werden die Mitglieder der GKV im Ausland nicht selten durch ihre Krankenkasse im Stich gelassen, Am Ende bleibt nur die private Vorsorge für den Ernstfall.

Eine Reisekrankenversicherung kann die entstehenden Kosten durchaus abfangen und sollte vor dem Beginn der Reise abgeschlossen werden. Zu den Leistungen eines solchen Vertrages zählt unter anderem die Übernahme der Behandlungskosten über das Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus. Auch Angehörige einer gesetzlichen Krankenkasse können sich auf diese Art und Weise wie ein Privatpatient behandeln lassen. Zudem umfasst der Schutz einer Auslandskrankenversicherung auch den Rücktransport nach Deutschland, sofern für diesen eine medizinische Notwendigkeit bestehen sollte.
Ein weiterer Pluspunkt betrifft den Krankentransport und Rettungsdienst, die Versicherungsgesellschaften übernehmen bis zu einem gewissen Beitrag die Kosten für Rettungs- bzw. Suchaktionen. Außerdem wird im Rahmen des Rücktransportes nach Deutschland auch dafür gesorgt, dass zum Beispiel mitgereiste Haustiere oder Kinder ebenfalls wieder heil und wohlbehalten zuhause ankommen.

Neben diesen bereits recht umfangreichen Leistungen zahlt sich der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung aber noch an ganz andere Stelle aus. Der Notfalldienst berät nicht nur im Fall gesundheitlicher Schwierigkeiten, auch bei rechtlichen Angelegenheiten oder finanziellen Engpässen durch Langfinger unterstützen die Mitarbeiter der Versicherungen ihre Kunden. Neben der Suche nach einem Anwalt und Hilfe bei der Bargeldbeschaffung übernimmt die Auslandskrankenversicherung in einem gewissen Rahmen Honorare oder stellt eine Kaution.