Schadensregulierung mit der gegnerischen Versicherung


Sollte sich ein Unfall ereignet haben, an dem Sie keine Schuld tragen, sollten Sie sich mehrere Angaben von Ihrem Unfallgegner geben lassen und notieren. Hierzu zählen das Kfz-Zeichen, der Name und Angaben über das Versicherungsunternehmen, bei dem der Unfallgegner seine KFZ-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Ist der Unfallgegner aufgrund von Unstimmigkeiten oder Uneinsichtigkeit nicht bereit, Ihnen seine Versicherung mitzuteilen, genügt es auch, wenn Sie sich das Kennzeichen und den Namen des Fahrzeughalters notieren. Mit diesen Angaben ist es nämlich möglich, bei der Zentrale der KFZ-Versicherer die jeweils zuständige Versicherung herauszufinden. Dieses funktioniert telefonisch (0180-250 26) oder per E-Mail (anfrage@zentralruf.de).

In jedem Fall sollten Sie den Schaden dokumentieren und Beweise sichern. Hierbei ist es hilfreich, wenn immer eine Kamera im Wagen bereitliegt. Für diese Zwecke gibt es einfache Einmalkameras, die gut im Handschuhfach verstaut werden können. Zudem ist mittlerweile fast jedes Handy mit einer Digitalkamera ausgerüstet.

Mit der Versicherung müssen Sie Kontakt aufnehmen und ihr den entsprechenden Schaden melden. Ist die Schuldfrage eindeutig geklärt – zum Beispiel durch einen polizeilichen Bericht – muss die Versicherung auch dann in Leistung treten, wenn der Unfallgegner den Schaden nicht gemeldet hat. Die Reparaturkosten müssen Sie hierbei nicht selbst vorstrecken, sondern können bei der Werkstatt eine Reparaturkosten-Übernahme-Erklärung vorlegen, sodass die Werkstatt sich an die jeweilige Versicherung wenden kann.

Parallel zu der Meldung des Schadens bei dem Versicherer des Unfallgegners sollten Sie den Unfall auch der eigenen Versicherung melden, damit diese – für den Fall, dass der Versicherungsgegner selbst versucht, Ansprüche geltend zu machen – informiert ist.