Versicherungswechsel der KFZ / Autoversicherung
Wenn man durch einen ausgiebigen Versicherungsvergleich eine für sich günstigere Versicherung gefunden hat oder aber eine, die ein breiteres Leistungsspektrum verspricht, da bei ihr zum Beispiel bereits ein KFZ-Schutzbrief und weitere Extras integriert sind, kann sich ein Wechsel der Versicherung enorm lohnen.
Bedenken Sie bei einer Kündigung in jedem Fall, dass Sie den Ersatz durch eine neue Versicherung bereits sicher haben sollten. Bei Teil- oder Vollkaskoversicherungen zum Beispiel muss der gewünschte Versicherer Sie nicht zwingend als Kunden akzeptieren. Dieses sollten Sie im Vorfeld abklären.
Wie bei jeder Kündigung von Versicherungen sind auch bei der Kündigung von Autoversicherungen ein paar Dinge zu beachten, damit der Wechsel reibungslos vonstatten gehen kann.
Zunächst sollten Sie darüber informiert sein, zu welchem Zeitpunkt eine Kündigung möglich ist. Hierbei gibt es vier Möglichkeiten: Generell können Sie Ihre Versicherung kündigen, wenn das Versicherungsjahr ausläuft. Dabei ist in der Regel eine einmonatige Kündigungsfrist einzuhalten. Falls Sie sich ein neues Fahrzeug zulegen, können sie ohne eine Kündigungsfrist zu beachten ihre alte Versicherung beenden. Der dritte mögliche Kündigungszeitpunkt ist gegeben, wenn Ihre Versicherung den Beitragssatz erhöht: Hier genießen Sie wie bei viele anderen Versicherungen auch ein Sonderkündigungsrecht. Sie können allerdings auch die Versicherung beenden, wenn der Versicherungsfall eingetreten ist. Um von diesem Kündigungsrecht Gebrauch zu machen, muss die Kündigung allerdings innerhalb eines Monats, nachdem der Schaden von der Versicherung bearbeitet wurde, ausgesprochen werden. Dieses Recht besteht unabhängig davon, ob die Versicherung in Leistung treten musst oder nicht.
Die Kündigung muss dabei schriftlich erfolgen. Damit Sie sicher sein können, dass die Kündigung bei der Versicherung eingeht, empfiehlt sich das Versenden mittels Einschreiben.
|