Vergleich Erwerbsunfähigkeit-Versicherung


Falls Sie sich – aus welchen Gründen auch immer – für den Basisschutz einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung entscheiden und auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung verzichten wollen, sollten Sie sich bewusst sein, dass Sie in diesem Fall ein sehr viel enger gefasstes Leistungsspektrum zu erwarten haben. Die Versicherung gegen Erwerbsunfähigkeit greift erst, wenn Sie zu 100 Prozent gar keine Erwerbstätigkeit mehr ausüben können. Der zuvor ausgeübte Beruf sowie das zuvor erzielte Einkommen spielen hier keinerlei Rolle, was dazu führen kann, dass Sie eine sehr viel schlechter bezahlte Tätigkeit ausüben müssen, wenn Sie noch in der Lage dazu sind, wenige Stunden am Tag zu arbeiten.

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Achten Sie in jedem Fall darauf, dass Sie eine Versicherung wählen, die zumindest auch eine Prognose über die Erwerbsunfähigkeit, die eine möglichst geringe Zeit umfasst, bereits als Kriterium für die Erfüllung des Versicherungsfalls anerkennt. Hier kann es deutliche Unterschiede geben: Bei der einen Versicherung gilt man erst als erwerbsunfähig, wenn die komplette gesundheitliche Einschränkung für ein oder sogar zwei Jahre vom Arzt prognostiziert wird - bei der anderen Versicherung kann man bereits Leistungen erwarten, wenn die Prognose ein halbes Jahr als wahrscheinlich angibt. Dieser Unterschied kann sich im Ernstfall schmerzlich bemerkbar machen, denn ein oder zwei Jahre aus eigener Kraft finanziell zu überbrücken, stellt für viele Personen ein ernsthaftes Problem dar.

Wenn Sie wissen, wie hoch eine Erwerbsunfähigkeitsrente ausfallen müsste, damit Sie ihre eigene, individuelle Versorgungslücke im Ernstfall schließen können, haben Sie die Möglichkeit, von Vergleichsrechnern Gebrauch zu machen. Diese bieten Ihnen die Gelegenheit zu kalkulieren, wie hoch die Beiträge für den gewünschten Versicherungsschutz ausfallen können.