Private Haftpflichtversicherungen Klauseln


Unter dem Begriff „Klausel“ versteht man Einzelbestimmungen im Versicherungsvertrag. Jeder Versicherungsvertrag wimmelt geradezu von solchen Einzelbestimmungen – vor allem in Hinblick auf die Ausgestaltung des Leistungsspielraums.

Ein paar Klauseln, die für Sie wichtig und sinnvoll sein könnten, sollen im Folgenden erläutert werden.

Wichtig zu wissen ist, dass mittels einer entsprechenden Klausel eine Ausfalldeckung und Rechtsschutz in eine private Haftpflichtversicherung eingeschlossen werden kann. Ist eine solche Klausel im Vertragswerk enthalten, läuft der Versicherte nicht Gefahr, wenn er selbst einmal Opfer wird, auf seine Ansprüche verzichten zu müssen, wenn der Verursacher selbst nicht haftpflichtversichert und mittellos ist. Die eigene Versicherung begleicht dann den Schaden und unternimmt parallel hierzu die Anstrengungen, die nötig sind, die Ansprüche einzuklagen.

Gegenstände, die Sie sich leihen und die im Zuge dessen unabsichtlich beschädigt werden, sind zumeist nicht mit einer privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Hier sollten Sie auf Nummer sicher gehen und darauf achten, dass in Ihrem Vertrag durch eine entsprechende Klausel der Einschluss von Schäden an geliehenen Gegenständen vereinbart wird.

Darüber hinaus bieten viele Versicherungen kleine Extras und Besonderheiten. Ein Beispiel hierfür ist die sogenannte Campus-Klausel, die von einem Versicherer angeboten wird. Sie besagt, dass auch Schäden an Lehrgeräten in Schulen und Universitäten durch die private Haftpflicht übernommen werden. Eine Klausel also, die vor allem für Studenten, die zum Beispiel in hochwertig ausgerüsteten Labors lernen, sinnvoll sein kann.

Es empfiehlt sich also im Voraus, genau darüber nachzudenken, welche Ansprüche man an seine Haftpflichtversicherung stellen möchte. Etwaige Angebote sollten dann auf die Deckung der Wünsche mit den Vertragsbestimmungen hin überprüft werden.